Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma FMD Fahrzeug und Maschinenpflege.
Holzloogerstr. 11 26632 Ihlow/Aurich
Allen zwischen der Fa. Fahrzeug-Aufbereitung FMD
Inh. Wolfgang Djuren(im folgenden Anbieter) und dem
Kunden abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeine
Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde:
§ 1 Geltungsbereich der AGB
Für alle abgeschlossenen Verträge gelten diese AGB. Gegenstand
dieser Verträge sind z.B. die Neu- und Gebrauchtwagenaufbereitung,
Kfz-Wäsche, Innenreinigung, Lederfärbung
und Reparatur, Hochglanzpolitur, Lackversiegelung, Gummipflege,
Klimaanlagenreinigung und Desinfektion, Kratzer und
Dellenreparatur, Nano Lackversiegelung etc.
1.1) Alle Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen,
bedürfen der Schriftform. Von diesen AGB abweichende
Vereinbarungen haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit der
übrigen AGB.
1.2) Änderungen an den AGB bleiben vorbehalten und müssen
einen Monat vor Wirksamkeit bekannt gemacht werden.
1.3) Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam
sind, bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB
weiterhin gültig.
§ 2 Terminvereinbarungen
2.1) Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als
Auftragserteilungen behandelt und als solche anerkannt. Vor
Durchführung der Fahrzeugreinigung/Aufbereitung etc. muss der
Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung unterzeichnen.
2.2) Terminvereinbarungen werden einvernehmlich zwischen
Kunden und Anbieter getroffen. Eilaufträge müssen vom Kunden
als solche vor Auftragsannahme deklariert werden. Die Annahme
solcher Aufträge ist von der Auftragslage abhängig und steht damit
im Ermessen des Anbieters.
§ 3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen
3.1) Terminvereinbarungen sind verbindlich, sofern sie nicht
mindestens einen Werktag vorher von einer Seite aufgekündigt
werden.
3.2) Bei unentschuldigter Nichteinhaltung eines Termins kann der
Anbieter eine Kostenpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten
Preises, mindestens aber 20,00 € in Rechnung stellen.
§ 4 Reklamationen
4.1) Die vom Anbieter durchgeführten Leistungen werden
zusammen mit dem Kunden bei Übergabe des Fahrzeuges
überprüft. Reklamationen können ausschließlich nur anlässlich
dieser Prüfung unmittelbar geltend gemacht werden. Der Anbieter
hat bei berechtigten Reklamationen das Recht zur Nachbesserung.
4.2) Reklamationen sind vom Kunden vor Ort und unverzüglich im
Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten und fotografisch zu
dokumentieren.
4.3) Nach dem entfernen des Fahrzeuges vom Firmengelände des
Anbieters vom Kunden oder bei Verstoß gegen vorstehende Pflichten
des Kunden sind Reklamationen nicht mehr möglich.
§ 5 Haftung und Garantie
5.1) Schadensersatzansprüche seitens des Kunden können nur
geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner
Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden
kann.
5.2) Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden
und die ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z. B.
durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten
Lacken, Kratzern etc., können keine Schadensersatzansprüche
gegen den Anbieter geltend gemacht werden.
5.3) Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder
Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien
eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und
Abweichungen führen. Der Kunde muss vor der Unterzeichnung
der Auftragsbestätigung hierüber informiert werden. Wird eine
Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch
seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche Haftung
seitens des Anbieters ausgeschlossen.
5.4) Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der
Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden
waren (z. B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte
Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur
oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch
angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug
vergrößert wurden, wird nicht übernommen.
5.5) Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an
Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektroabdichtung durchgeführt,
bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung. Mit der
Auftragserteilung zur Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt der
Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum seines
Fahrzeuges.
5.6) Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z. B. Alarmanlagen,
Motorsteuergeräte, Auto-Hifi etc.) ist der Kunde verpflichtet, diese
im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem
Anbieter zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung
schriftlich zu vermerken, da sonst gegen diesen keine
Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
5.3) Das Fahrzeug sollte bei Übergabe keine losen Teile
aufweisen. Wertsachen oder andere Gegenstände sind vorher zu
entfernen, diesbezüglich können vom Kunden keine
Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen
Mitarbeiter geltend gemacht werden.
§ 6 Formalitäten und schriftliche Absicherung
6.1) Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug
müssen die Auftragsformulare vom Kunden unterzeichnet werden.
Hierzu gehört neben der Auftragsbestätigung ggf. eine
Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug. Diese
dienen der rechtlichen Absicherung des Kunden und des Anbieters
sowie dessen Mitarbeitern.
6.2) Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Kunde
deren Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters und die ggf.
auf der Auftragsbestätigung festgehaltenen außerordentlichen
Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.
§ 7Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
7.1) Die Leistungen des Anbieters erfolgen grundsätzlich gegen
Barzahlung oder, nach Vereinbarung, auf Rechnung.
7.2) Zahlungsbedingungen sind vom Kunden so zu akzeptieren,
wie sie auf der Auftragsbestätigung vermerkt sind.
§ 8 Preise / Pauschalpreise
8.1) Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig vom
Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise,
sofern sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind, entsprechen
Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad.
8.2) Preisangaben auf Informationsunterlagen, am Telefon sowie
der Website des Anbieters dienen der Orientierung und sind
unverbindlich. Der Endpreis kann, je nach Fahrzeugzustand, stark
von den Orientierungspreisen abweichen.
8.3) Bei extremen Verschmutzungen durch z. B. Farben, Tierhaare,
Fäkalien etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist,
kann ein Aufpreis geltend gemacht werden. Sollten stärkere
Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw.
festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglich darüber sowie
über entstehende Mehrkosten in Kenntnis zu setzen.
§ 9 Fahrzeugüberführung
9.1) Der Anbieter bietet die Fahrzeugüberführung (Abholung und
Zustellung) als Dienstleistung dem Kunden an. Der Preis für die
Überführung ist nicht in der Aufbereitung, Reinigung etc. enthalten
und wird vor der Auftragsannahme mit dem Kunden abgesprochen.
9.2) Die Abholung erfolgt ausschließlich nur von den Mitarbeitern
des Anbieters. Bei Abholung ist ein Übernahmeformular
auszufüllen. Dieses beinhaltet Stammdaten des Auftraggebers, die
durchzuführenden Tätigkeiten sowie den Gesamtpreis. Schäden
am Fahrzeug sind sofort schriftlich festzuhalten (vgl. § 6).
Gleichzeitig dient diese als Übernahmebestätigung für den
Kunden. Die Zustellung erfolgt ebenfalls durch einen Mitarbeiter
des Anbieters.
9.3) Das Fahrzeug des Kunden ist während der Überführung über
die Betriebshaftpflichtversicherung des Anbieters versichert. Sie
beginnt mit Abholung und endet mit der Übergabe.
§ 10 Sonstiges
10.1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ihlow/Aurich
10.2) Sollten eine oder mehrere Bedingungen rechts unwirksam
werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere ersetzt,
die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Alle andere
Bedingungen verlieren durch die Rechtsungültigkeit einer oder
mehrerer Bedingungen nicht ihre Gültigkeit. Es gilt deutsches Recht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma FMD Fahrzeug und Maschinenpflege.
Holzloogerstr. 11 26632 Ihlow/Aurich
Allen zwischen der Fa. Fahrzeug-Aufbereitung FMD
Inh. Wolfgang Djuren(im folgenden Anbieter) und dem
Kunden abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeine
Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde:
§ 1 Geltungsbereich der AGB
Für alle abgeschlossenen Verträge gelten diese AGB. Gegenstand
dieser Verträge sind z.B. die Neu- und Gebrauchtwagenaufbereitung,
Kfz-Wäsche, Innenreinigung, Lederfärbung
und Reparatur, Hochglanzpolitur, Lackversiegelung, Gummipflege,
Klimaanlagenreinigung und Desinfektion, Kratzer und
Dellenreparatur, Nano Lackversiegelung etc.
1.1) Alle Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen,
bedürfen der Schriftform. Von diesen AGB abweichende
Vereinbarungen haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit der
übrigen AGB.
1.2) Änderungen an den AGB bleiben vorbehalten und müssen
einen Monat vor Wirksamkeit bekannt gemacht werden.
1.3) Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam
sind, bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB
weiterhin gültig.
§ 2 Terminvereinbarungen
2.1) Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als
Auftragserteilungen behandelt und als solche anerkannt. Vor
Durchführung der Fahrzeugreinigung/Aufbereitung etc. muss der
Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung unterzeichnen.
2.2) Terminvereinbarungen werden einvernehmlich zwischen
Kunden und Anbieter getroffen. Eilaufträge müssen vom Kunden
als solche vor Auftragsannahme deklariert werden. Die Annahme
solcher Aufträge ist von der Auftragslage abhängig und steht damit
im Ermessen des Anbieters.
§ 3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen
3.1) Terminvereinbarungen sind verbindlich, sofern sie nicht
mindestens einen Werktag vorher von einer Seite aufgekündigt
werden.
3.2) Bei unentschuldigter Nichteinhaltung eines Termins kann der
Anbieter eine Kostenpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten
Preises, mindestens aber 20,00 € in Rechnung stellen.
§ 4 Reklamationen
4.1) Die vom Anbieter durchgeführten Leistungen werden
zusammen mit dem Kunden bei Übergabe des Fahrzeuges
überprüft. Reklamationen können ausschließlich nur anlässlich
dieser Prüfung unmittelbar geltend gemacht werden. Der Anbieter
hat bei berechtigten Reklamationen das Recht zur Nachbesserung.
4.2) Reklamationen sind vom Kunden vor Ort und unverzüglich im
Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten und fotografisch zu
dokumentieren.
4.3) Nach dem entfernen des Fahrzeuges vom Firmengelände des
Anbieters vom Kunden oder bei Verstoß gegen vorstehende Pflichten
des Kunden sind Reklamationen nicht mehr möglich.
§ 5 Haftung und Garantie
5.1) Schadensersatzansprüche seitens des Kunden können nur
geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner
Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden
kann.
5.2) Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden
und die ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z. B.
durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten
Lacken, Kratzern etc., können keine Schadensersatzansprüche
gegen den Anbieter geltend gemacht werden.
5.3) Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder
Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien
eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und
Abweichungen führen. Der Kunde muss vor der Unterzeichnung
der Auftragsbestätigung hierüber informiert werden. Wird eine
Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch
seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche Haftung
seitens des Anbieters ausgeschlossen.
5.4) Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der
Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden
waren (z. B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte
Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur
oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch
angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug
vergrößert wurden, wird nicht übernommen.
5.5) Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an
Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektroabdichtung durchgeführt,
bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung. Mit der
Auftragserteilung zur Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt der
Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum seines
Fahrzeuges.
5.6) Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z. B. Alarmanlagen,
Motorsteuergeräte, Auto-Hifi etc.) ist der Kunde verpflichtet, diese
im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem
Anbieter zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung
schriftlich zu vermerken, da sonst gegen diesen keine
Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
5.3) Das Fahrzeug sollte bei Übergabe keine losen Teile
aufweisen. Wertsachen oder andere Gegenstände sind vorher zu
entfernen, diesbezüglich können vom Kunden keine
Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen
Mitarbeiter geltend gemacht werden.
§ 6 Formalitäten und schriftliche Absicherung
6.1) Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug
müssen die Auftragsformulare vom Kunden unterzeichnet werden.
Hierzu gehört neben der Auftragsbestätigung ggf. eine
Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug. Diese
dienen der rechtlichen Absicherung des Kunden und des Anbieters
sowie dessen Mitarbeitern.
6.2) Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Kunde
deren Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters und die ggf.
auf der Auftragsbestätigung festgehaltenen außerordentlichen
Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.
§ 7Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
7.1) Die Leistungen des Anbieters erfolgen grundsätzlich gegen
Barzahlung oder, nach Vereinbarung, auf Rechnung.
7.2) Zahlungsbedingungen sind vom Kunden so zu akzeptieren,
wie sie auf der Auftragsbestätigung vermerkt sind.
§ 8 Preise / Pauschalpreise
8.1) Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig vom
Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise,
sofern sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind, entsprechen
Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad.
8.2) Preisangaben auf Informationsunterlagen, am Telefon sowie
der Website des Anbieters dienen der Orientierung und sind
unverbindlich. Der Endpreis kann, je nach Fahrzeugzustand, stark
von den Orientierungspreisen abweichen.
8.3) Bei extremen Verschmutzungen durch z. B. Farben, Tierhaare,
Fäkalien etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist,
kann ein Aufpreis geltend gemacht werden. Sollten stärkere
Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw.
festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglich darüber sowie
über entstehende Mehrkosten in Kenntnis zu setzen.
§ 9 Fahrzeugüberführung
9.1) Der Anbieter bietet die Fahrzeugüberführung (Abholung und
Zustellung) als Dienstleistung dem Kunden an. Der Preis für die
Überführung ist nicht in der Aufbereitung, Reinigung etc. enthalten
und wird vor der Auftragsannahme mit dem Kunden abgesprochen.
9.2) Die Abholung erfolgt ausschließlich nur von den Mitarbeitern
des Anbieters. Bei Abholung ist ein Übernahmeformular
auszufüllen. Dieses beinhaltet Stammdaten des Auftraggebers, die
durchzuführenden Tätigkeiten sowie den Gesamtpreis. Schäden
am Fahrzeug sind sofort schriftlich festzuhalten (vgl. § 6).
Gleichzeitig dient diese als Übernahmebestätigung für den
Kunden. Die Zustellung erfolgt ebenfalls durch einen Mitarbeiter
des Anbieters.
9.3) Das Fahrzeug des Kunden ist während der Überführung über
die Betriebshaftpflichtversicherung des Anbieters versichert. Sie
beginnt mit Abholung und endet mit der Übergabe.
§ 10 Sonstiges
10.1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ihlow/Aurich
10.2) Sollten eine oder mehrere Bedingungen rechts unwirksam
werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere ersetzt,
die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Alle andere
Bedingungen verlieren durch die Rechtsungültigkeit einer oder
mehrerer Bedingungen nicht ihre Gültigkeit. Es gilt deutsches Recht.