Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma FMD Fahrzeug und Maschinenpflege.

Holzloogerstr. 11 26632 Ihlow/Aurich

 

 

 

 

 

 

 

Allen zwischen der Fa. Fahrzeug-Aufbereitung FMD

Inh. Wolfgang Djuren(im folgenden Anbieter) und dem

Kunden abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeine

Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde:

§ 1 Geltungsbereich der AGB

Für alle abgeschlossenen Verträge gelten diese AGB. Gegenstand

dieser Verträge sind z.B. die Neu- und Gebrauchtwagenaufbereitung,

Kfz-Wäsche, Innenreinigung, Lederfärbung

und Reparatur, Hochglanzpolitur, Lackversiegelung, Gummipflege,

Klimaanlagenreinigung und Desinfektion, Kratzer und

Dellenreparatur, Nano Lackversiegelung etc.

1.1) Alle Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen,

bedürfen der Schriftform. Von diesen AGB abweichende

Vereinbarungen haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit der

übrigen AGB.

1.2) Änderungen an den AGB bleiben vorbehalten und müssen

einen Monat vor Wirksamkeit bekannt gemacht werden.

1.3) Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam

sind, bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB

weiterhin gültig.

§ 2 Terminvereinbarungen

2.1) Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als

Auftragserteilungen behandelt und als solche anerkannt. Vor

Durchführung der Fahrzeugreinigung/Aufbereitung etc. muss der

Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung unterzeichnen.

2.2) Terminvereinbarungen werden einvernehmlich zwischen

Kunden und Anbieter getroffen. Eilaufträge müssen vom Kunden

als solche vor Auftragsannahme deklariert werden. Die Annahme

solcher Aufträge ist von der Auftragslage abhängig und steht damit

im Ermessen des Anbieters.

§ 3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen

3.1) Terminvereinbarungen sind verbindlich, sofern sie nicht

mindestens einen Werktag vorher von einer Seite aufgekündigt

werden.

3.2) Bei unentschuldigter Nichteinhaltung eines Termins kann der

Anbieter eine Kostenpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten

Preises, mindestens aber 20,00 € in Rechnung stellen.

§ 4 Reklamationen

4.1) Die vom Anbieter durchgeführten Leistungen werden

zusammen mit dem Kunden bei Übergabe des Fahrzeuges

überprüft. Reklamationen können ausschließlich nur anlässlich

dieser Prüfung unmittelbar geltend gemacht werden. Der Anbieter

hat bei berechtigten Reklamationen das Recht zur Nachbesserung.

4.2) Reklamationen sind vom Kunden vor Ort und unverzüglich im

Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten und fotografisch zu

dokumentieren.

4.3) Nach dem entfernen des Fahrzeuges vom Firmengelände des

Anbieters vom Kunden oder bei Verstoß gegen vorstehende Pflichten

des Kunden sind Reklamationen nicht mehr möglich.

§ 5 Haftung und Garantie

5.1) Schadensersatzansprüche seitens des Kunden können nur

geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner

Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden

kann.

5.2) Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden

und die ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z. B.

durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten

Lacken, Kratzern etc., können keine Schadensersatzansprüche

gegen den Anbieter geltend gemacht werden.

5.3) Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder

Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien

eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und

Abweichungen führen. Der Kunde muss vor der Unterzeichnung

der Auftragsbestätigung hierüber informiert werden. Wird eine

Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch

seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche Haftung

seitens des Anbieters ausgeschlossen.

5.4) Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der

Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden

waren (z. B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte

Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur

oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch

angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug

vergrößert wurden, wird nicht übernommen.

5.5) Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an

Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektroabdichtung durchgeführt,

bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung. Mit der

Auftragserteilung zur Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt der

Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum seines

Fahrzeuges.

5.6) Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z. B. Alarmanlagen,

Motorsteuergeräte, Auto-Hifi etc.) ist der Kunde verpflichtet, diese

im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem

Anbieter zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung

schriftlich zu vermerken, da sonst gegen diesen keine

Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

5.3) Das Fahrzeug sollte bei Übergabe keine losen Teile

aufweisen. Wertsachen oder andere Gegenstände sind vorher zu

entfernen, diesbezüglich können vom Kunden keine

Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen

Mitarbeiter geltend gemacht werden.

§ 6 Formalitäten und schriftliche Absicherung

6.1) Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug

müssen die Auftragsformulare vom Kunden unterzeichnet werden.

Hierzu gehört neben der Auftragsbestätigung ggf. eine

Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug. Diese

dienen der rechtlichen Absicherung des Kunden und des Anbieters

sowie dessen Mitarbeitern.

6.2) Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Kunde

deren Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch

die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters und die ggf.

auf der Auftragsbestätigung festgehaltenen außerordentlichen

Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.

§ 7Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen

7.1) Die Leistungen des Anbieters erfolgen grundsätzlich gegen

Barzahlung oder, nach Vereinbarung, auf Rechnung.

7.2) Zahlungsbedingungen sind vom Kunden so zu akzeptieren,

wie sie auf der Auftragsbestätigung vermerkt sind.

§ 8 Preise / Pauschalpreise

8.1) Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig vom

Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise,

sofern sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind, entsprechen

Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad.

8.2) Preisangaben auf Informationsunterlagen, am Telefon sowie

der Website des Anbieters dienen der Orientierung und sind

unverbindlich. Der Endpreis kann, je nach Fahrzeugzustand, stark

von den Orientierungspreisen abweichen.

8.3) Bei extremen Verschmutzungen durch z. B. Farben, Tierhaare,

Fäkalien etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist,

kann ein Aufpreis geltend gemacht werden. Sollten stärkere

Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw.

festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglich darüber sowie

über entstehende Mehrkosten in Kenntnis zu setzen.

§ 9 Fahrzeugüberführung

9.1) Der Anbieter bietet die Fahrzeugüberführung (Abholung und

Zustellung) als Dienstleistung dem Kunden an. Der Preis für die

Überführung ist nicht in der Aufbereitung, Reinigung etc. enthalten

und wird vor der Auftragsannahme mit dem Kunden abgesprochen.

9.2) Die Abholung erfolgt ausschließlich nur von den Mitarbeitern

des Anbieters. Bei Abholung ist ein Übernahmeformular

auszufüllen. Dieses beinhaltet Stammdaten des Auftraggebers, die

durchzuführenden Tätigkeiten sowie den Gesamtpreis. Schäden

am Fahrzeug sind sofort schriftlich festzuhalten (vgl. § 6).

Gleichzeitig dient diese als Übernahmebestätigung für den

Kunden. Die Zustellung erfolgt ebenfalls durch einen Mitarbeiter

des Anbieters.

9.3) Das Fahrzeug des Kunden ist während der Überführung über

die Betriebshaftpflichtversicherung des Anbieters versichert. Sie

beginnt mit Abholung und endet mit der Übergabe.

§ 10 Sonstiges

10.1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ihlow/Aurich

10.2) Sollten eine oder mehrere Bedingungen rechts unwirksam

werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere ersetzt,

die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Alle andere

Bedingungen verlieren durch die Rechtsungültigkeit einer oder

mehrerer Bedingungen nicht ihre Gültigkeit. Es gilt deutsches Recht.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma FMD Fahrzeug und Maschinenpflege.

Holzloogerstr. 11 26632 Ihlow/Aurich

 

 

 

 

 

 

 

Allen zwischen der Fa. Fahrzeug-Aufbereitung FMD

Inh. Wolfgang Djuren(im folgenden Anbieter) und dem

Kunden abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeine

Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde:

§ 1 Geltungsbereich der AGB

Für alle abgeschlossenen Verträge gelten diese AGB. Gegenstand

dieser Verträge sind z.B. die Neu- und Gebrauchtwagenaufbereitung,

Kfz-Wäsche, Innenreinigung, Lederfärbung

und Reparatur, Hochglanzpolitur, Lackversiegelung, Gummipflege,

Klimaanlagenreinigung und Desinfektion, Kratzer und

Dellenreparatur, Nano Lackversiegelung etc.

1.1) Alle Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen,

bedürfen der Schriftform. Von diesen AGB abweichende

Vereinbarungen haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit der

übrigen AGB.

1.2) Änderungen an den AGB bleiben vorbehalten und müssen

einen Monat vor Wirksamkeit bekannt gemacht werden.

1.3) Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam

sind, bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB

weiterhin gültig.

§ 2 Terminvereinbarungen

2.1) Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als

Auftragserteilungen behandelt und als solche anerkannt. Vor

Durchführung der Fahrzeugreinigung/Aufbereitung etc. muss der

Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung unterzeichnen.

2.2) Terminvereinbarungen werden einvernehmlich zwischen

Kunden und Anbieter getroffen. Eilaufträge müssen vom Kunden

als solche vor Auftragsannahme deklariert werden. Die Annahme

solcher Aufträge ist von der Auftragslage abhängig und steht damit

im Ermessen des Anbieters.

§ 3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen

3.1) Terminvereinbarungen sind verbindlich, sofern sie nicht

mindestens einen Werktag vorher von einer Seite aufgekündigt

werden.

3.2) Bei unentschuldigter Nichteinhaltung eines Termins kann der

Anbieter eine Kostenpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten

Preises, mindestens aber 20,00 € in Rechnung stellen.

§ 4 Reklamationen

4.1) Die vom Anbieter durchgeführten Leistungen werden

zusammen mit dem Kunden bei Übergabe des Fahrzeuges

überprüft. Reklamationen können ausschließlich nur anlässlich

dieser Prüfung unmittelbar geltend gemacht werden. Der Anbieter

hat bei berechtigten Reklamationen das Recht zur Nachbesserung.

4.2) Reklamationen sind vom Kunden vor Ort und unverzüglich im

Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten und fotografisch zu

dokumentieren.

4.3) Nach dem entfernen des Fahrzeuges vom Firmengelände des

Anbieters vom Kunden oder bei Verstoß gegen vorstehende Pflichten

des Kunden sind Reklamationen nicht mehr möglich.

§ 5 Haftung und Garantie

5.1) Schadensersatzansprüche seitens des Kunden können nur

geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner

Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden

kann.

5.2) Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden

und die ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z. B.

durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten

Lacken, Kratzern etc., können keine Schadensersatzansprüche

gegen den Anbieter geltend gemacht werden.

5.3) Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder

Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien

eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und

Abweichungen führen. Der Kunde muss vor der Unterzeichnung

der Auftragsbestätigung hierüber informiert werden. Wird eine

Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch

seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche Haftung

seitens des Anbieters ausgeschlossen.

5.4) Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der

Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden

waren (z. B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte

Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur

oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch

angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug

vergrößert wurden, wird nicht übernommen.

5.5) Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an

Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektroabdichtung durchgeführt,

bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung. Mit der

Auftragserteilung zur Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt der

Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum seines

Fahrzeuges.

5.6) Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z. B. Alarmanlagen,

Motorsteuergeräte, Auto-Hifi etc.) ist der Kunde verpflichtet, diese

im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem

Anbieter zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung

schriftlich zu vermerken, da sonst gegen diesen keine

Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

5.3) Das Fahrzeug sollte bei Übergabe keine losen Teile

aufweisen. Wertsachen oder andere Gegenstände sind vorher zu

entfernen, diesbezüglich können vom Kunden keine

Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen

Mitarbeiter geltend gemacht werden.

§ 6 Formalitäten und schriftliche Absicherung

6.1) Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug

müssen die Auftragsformulare vom Kunden unterzeichnet werden.

Hierzu gehört neben der Auftragsbestätigung ggf. eine

Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug. Diese

dienen der rechtlichen Absicherung des Kunden und des Anbieters

sowie dessen Mitarbeitern.

6.2) Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Kunde

deren Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch

die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters und die ggf.

auf der Auftragsbestätigung festgehaltenen außerordentlichen

Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.

§ 7Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen

7.1) Die Leistungen des Anbieters erfolgen grundsätzlich gegen

Barzahlung oder, nach Vereinbarung, auf Rechnung.

7.2) Zahlungsbedingungen sind vom Kunden so zu akzeptieren,

wie sie auf der Auftragsbestätigung vermerkt sind.

§ 8 Preise / Pauschalpreise

8.1) Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig vom

Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise,

sofern sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind, entsprechen

Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad.

8.2) Preisangaben auf Informationsunterlagen, am Telefon sowie

der Website des Anbieters dienen der Orientierung und sind

unverbindlich. Der Endpreis kann, je nach Fahrzeugzustand, stark

von den Orientierungspreisen abweichen.

8.3) Bei extremen Verschmutzungen durch z. B. Farben, Tierhaare,

Fäkalien etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist,

kann ein Aufpreis geltend gemacht werden. Sollten stärkere

Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw.

festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglich darüber sowie

über entstehende Mehrkosten in Kenntnis zu setzen.

§ 9 Fahrzeugüberführung

9.1) Der Anbieter bietet die Fahrzeugüberführung (Abholung und

Zustellung) als Dienstleistung dem Kunden an. Der Preis für die

Überführung ist nicht in der Aufbereitung, Reinigung etc. enthalten

und wird vor der Auftragsannahme mit dem Kunden abgesprochen.

9.2) Die Abholung erfolgt ausschließlich nur von den Mitarbeitern

des Anbieters. Bei Abholung ist ein Übernahmeformular

auszufüllen. Dieses beinhaltet Stammdaten des Auftraggebers, die

durchzuführenden Tätigkeiten sowie den Gesamtpreis. Schäden

am Fahrzeug sind sofort schriftlich festzuhalten (vgl. § 6).

Gleichzeitig dient diese als Übernahmebestätigung für den

Kunden. Die Zustellung erfolgt ebenfalls durch einen Mitarbeiter

des Anbieters.

9.3) Das Fahrzeug des Kunden ist während der Überführung über

die Betriebshaftpflichtversicherung des Anbieters versichert. Sie

beginnt mit Abholung und endet mit der Übergabe.

§ 10 Sonstiges

10.1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ihlow/Aurich

10.2) Sollten eine oder mehrere Bedingungen rechts unwirksam

werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere ersetzt,

die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Alle andere

Bedingungen verlieren durch die Rechtsungültigkeit einer oder

mehrerer Bedingungen nicht ihre Gültigkeit. Es gilt deutsches Recht.